Blue Card – Visum für Deutschland

Brauchen Sie ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten?
Die gesetzlichen Regelungen hängen davon ab, aus welchem Land Sie kommen und welche Qualifikationen Sie haben.

Für Bürgerinnen und Bürger der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens und Islands ist es ganz einfach: Nach Deutschland ziehen, und los geht es. Ein Visum brauchen Sie als EU Bürger zur Arbeitsaufnahme hier nicht.

Kommen Sie allerdings aus Nicht-EU Staaten und möchten in Deutschland arbeiten oder sich bewerben, so müssen Sie vor Einreise ein Visum zur Arbeitssuche in Deutschland beantragen!

Muss man ein Visum vor der Einreise nach Deutschland beantragen?
Ja! Die Einreise nach Deutschland richtet sich nach den derzeit gültigen Einreisevorschriften. Danach muss für Staatsangehörige der meisten Drittstaaten der Antrag auf die Blue Card EU vor der Einreise nach Deutschland gestellt werden. Zuständig ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.

Visum zur Arbeitssuche in Deutschland?
Hochschulabsolventen, die über einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügen, können nach Deutschland einreisen und sich vor Ort einen Arbeitsplatz suchen. Sie erhalten ein Visum zur Arbeitsplatzsuche und können sich damit bis zu sechs Monaten in Deutschland aufhalten, um sich eine Arbeit zu suchen. Wenn Sie einen entsprechenden Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie bei dem Ordnungsamt ihres Wohnortes die notwendige Blue Card EU oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und bleiben, ohne vorher auszureisen.

Wo kann ein Visum beantragt werden?
Das Visum können Sie bei jedem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland oder der Ausländerbehörde des Arbeitsortes beantragen.

Wichtig!
Sie müssen allerdings neben ihrem Hochschulabschluss einen Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung für den geplanten Zeitraum des Aufenthaltes erbringen. Das heißt, Sie müssen nachweisen ob Sie in Deutschland finanzielle abgesichert sind. Während der Zeit der Arbeitsplatzsuche darf keine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit aufgenommen werden.

Alle Nicht-EU Bürger benötigen ein Visum ?
Bürgerinnen und Bürger eines anderen Staates außerhalb der EU, sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Wer genau und welche Voraussetzung erfahren Sie auch hier in der Staatenliste